Gerichtliches Mahnverfahren

Nicht jeder Fall lässt sich außergerichtlich klären!

Bevor unsere Rechtsanwaltskanzlei für Ihre Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, prüfen wir vorab selbstverständlich genau die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners. Danach werden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Zahlt Ihr Schuldner auch auf den ihm zugestellten Mahnbescheid hin nicht, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. 

Kontaktdaten:

Rechtsanwaltskanzlei

Aleksandra Stachowiak

ul. Marszałkowska 55/73

00-676 Warszawa

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